Zur Verwirklichung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es gem. § 8 Abs. 2 BauGB notwendig, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben, dass der nachfolgende Bebauungsplan sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln kann (Entwicklungsgebot).
Es ist beabsichtig eine Fläche für den Wald in eine Gewerbefläche umzuwandeln.