Anlass der Bebauungsplanänderung:
Mit Schreiben vom 14.06.2021 beantragt ein privater Bauherr den Änderungs- und Erweiterungsplan zum Bebauungsplan „Waldstraße 1“ der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach für das Grundstück Flst.Nr.: 2653/1 zu ändern, da die Kreisverwaltung Südwestpfalz den Bauantrag für die Umnutzung des bestehenden Lagergebäudes zu Wohnzwecken (Az.: VV-2100885; BA 0350/2021) mit der Begründung das bestehende Gebäude befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche abgelehnt hat.
Ziele und Zwecke der Planänderung Planungsziel ist es auf den Grundstücken Flst.Nrn. 2653/1 die hintere Baugrenze dem tatsächlichen Bestand anzupassen. Der derzeit rechtsverbindliche Änderungs- und Erweiterungsplan zum Bebauungsplan „Waldstraße“ der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach setzt die Baufenstertiefe mit 18,00 Meter fest. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Ortslage Bruchweiler-Bärenbach sind die Grundstücke Flst.Nrn. 2653/1 als „gemischte Baufläche“ (M), gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO festgesetzt. Somit ist § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) Rechnung getragen.
Wahl des Verfahrens
Im vorliegenden Fall soll gemäß § 13 Abs. 1 BauGB ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung hierdurch nicht berührt werden.
Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Änderung des Änderungs- und Erweiterungsplanes zum Bebauungsplan „Waldstraße“ sprechen, sind derzeit nicht erkennbar. Insoweit ist die Änderung des Änderungs- du Erweiterungsplanes zum Bebauungsplan „Waldstraße“ durch die Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach insbesondere aus privaten Belangen des Bauherrn, aber auch aus öffentlichen Belangen gerechtfertigt.