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Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

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Bebauungsplan
BUN_005-4 Im Gärtel - 4. Änderung

Mit Schreiben vom 08.11.2022 beantragt ein privater Bauherr, den Bebauungsplan „Im Gärtel“ der Ortsgemeinde Bundenthal, für die Grundstücke, Flst.Nr.: 1601/1, 1601/2, 1601/3, 1602/7, 1628/2, 1628/3, 1628/4, 1628/5, zu ändern. Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück, Flst.Nr. 1601/2 ein Wohngebäude mit 3 Wohneinheiten zu errichten. Aufgrund der steilen Hanglange (ca. 14 Meter Höhenunterschied) wird das geplante und sich bereits im Rohbau befindliche Wohngebäude mit 3 Vollgeschossen errichtet. Zulässig sind, gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes „Im Gärtel“, nur 2 Vollgeschosse.

Ziele und Zwecke der Planänderung
Planungsziel ist es, auf den Grundstücken, Flst.Nrn. 1601/1, 1601/2, 1601/3, 1602/7, 1628/2, 1628/3, 1628/4, 1628/5, eine maximal dreigeschossige Bebauung mit maximal 3 Wohneinheiten zuzulassen. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Ortslage Bundenthal, sind die Grundstücke Flst.Nrn. 1601/1, 1601/2, 1601/3, 1602/7, 1628/2, 1628/3, 1628/4, 1628/5 als „Wohnbaufläche“ (W), gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO festgesetzt. Somit ist § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) Rechnung getragen.

Wahl des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.

Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Im Gärtel“ sprechen, sind derzeit nicht erkennbar. Insoweit ist die Änderung des Bebauungsplanes „Im Gärtel“ durch die Ortsgemeinde Bundenthal, insbesondere aus privaten Belangen des Bauherrn aber auch aus öffentlichen Belangen gerechtfertigt.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
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Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 05.11.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.05.2023, Beschluss über den Entwurf der Planung
  • 10.05.2023, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 15.06.2023, Veröffentlichung im Amtsblatt
  • 23.06.2023 - 24.07.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.11.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.12.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge