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Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

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Bebauungsplan
Gewerbepark Neudahn 1 - 4. Änderung

Der Stadtrat der Stadt Dahn beabsichtigt das Grundstück Flst.Nr.: 5101/42 (Festplatz) zu veräußern, um an diesem Standort die Etablierung eines oder mehrere Gewerbebetriebe zu ermöglichen.

Aufgrund der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ist eine Bebauung des Grundstückes derzeit ausgeschlossen, weshalb der Bebauungsplan entsprechend zu ändern ist.

Planungsziel ist es auf den Grundstücken Flst.Nrn. 5101/42 ein Gewerbegebiet in Sinne des § 8 BauNVO auszuweisen. Die vorhandenen Stellplätze sollen zugunsten einer größeren überbaubaren Fläche ebenso zu einer überbaubaren Grundstücksfläche ausgewiesen werden.


Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Ortslage Stadt Dahn, sind die Grundstücke Flst.Nrn. 5101/42 als „gewerbliche Baufläche“ (G), gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO festgesetzt. Somit ist § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) Rechnung getragen.

Wahl des Verfahrens
Im vorliegenden Fall soll gemäß § 13 Abs. 1 BauGB ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung hierdurch nicht berührt werden.

Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Neudahn 1“ sprechen, sind derzeit nicht erkennbar. Insoweit ist die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Neudahn 1“ durch die Stadt Dahn aus öffentlichen Belangen gerechtfertigt.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
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Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 04.05.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.12.2023, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 29.12.2023 - 12.02.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge