Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erlenbach hat mit Beschluss vom 23.03.2022 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Am Bethof 1 als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde im vereinfachten Verfahren gemäß den Bestimmungen des § 13 BauGB durchgeführt. Unter anderem wurde der Gebietstyp von einem Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet geändert.
Gemäß den Bestimmungen des § 8 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Ortslage Erlenbach-Lauterschwan, ist für den Bereich der betroffenen Änderung des o.g. Bebauungsplanes eine Mischbaufläche festgesetzt.
Planungsziel ist es, auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Wohnbaufläche für den Teilbereich der Änderung des Bebauungsplanes Am Bethof 1 auszuweisen.