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Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

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Bebauungsplan
ERL_005-3 Am Bethof 1 - 3. Änderung

Mit Schreiben vom 14.07.2021 beantragt ein privater Bauherr, den Bebauungsplan „Am Bethof 1“ der Ortsgemeinde Erlenbach, für das Grundstück Flst.Nr.: 2161/15 zu ändern.
Planungsziel ist es, auf dem Grundstück Flst.Nr. 2161/15 ein weiteres Baufenster für die Errichtung eines Einfamilienhauses auszuweisen. Die Erschließung soll über die Vogesenstraße erfolgen.

Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan „Am Bethof 1“ weist für das o.g. Grundstück eine private Stellfläche aus, weshalb eine Bebauung derzeit hier nicht zulässig ist.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Ortslage Erlenbach, ist das Grundstück Flst.Nr. 2161/15 als „Mischbaufläche“ (M), gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO festgesetzt. Somit ist § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) Rechnung getragen.

Aufgrund des angespannten Grundstücks- und Wohnungsmarktes ist es im Interesse der Ortsgemeinde Erlenbach, potentielle Flächen im Innenbereich nachzuverdichten, was dem Ziel „Z 31“ des Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) (Innenentwicklung
vor Außenentwicklung) gerecht wird und somit auch der Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB entspricht.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
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Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 28.07.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.02.2022, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 18.02.2022 - 21.03.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 23.03.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.05.2022, Genehmigung
  • 21.07.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

PlanunterlagenGenehmigung des BebauungsplanesRatsbeschlüsseAmtliche Bekanntmachungen