Mit Schreiben vom 14.07.2021 beantragt ein privater Bauherr, den Bebauungsplan Am Bethof 1 der Ortsgemeinde Erlenbach, für das Grundstück Flst.Nr.: 2161/15 zu ändern.
Planungsziel ist es, auf dem Grundstück Flst.Nr. 2161/15 ein weiteres Baufenster für die Errichtung eines Einfamilienhauses auszuweisen. Die Erschließung soll über die Vogesenstraße erfolgen.
Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Am Bethof 1 weist für das o.g. Grundstück eine private Stellfläche aus, weshalb eine Bebauung derzeit hier nicht zulässig ist.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Ortslage Erlenbach, ist das Grundstück Flst.Nr. 2161/15 als Mischbaufläche (M), gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO festgesetzt. Somit ist § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) Rechnung getragen.
Aufgrund des angespannten Grundstücks- und Wohnungsmarktes ist es im Interesse der Ortsgemeinde Erlenbach, potentielle Flächen im Innenbereich nachzuverdichten, was dem Ziel Z 31 des Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) (Innenentwicklung
vor Außenentwicklung) gerecht wird und somit auch der Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB entspricht.