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Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

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Bebauungsplan
BRU_007-3 Waldstraße 1 - 3. Änderung

Mit Schreiben vom 14.06.2021 beantragt ein privater Bauherr, den Bebauungsplan „Waldstraße 1“ der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach, für die Grundstücke Flst.Nr.: 2687/4, 2687/6, 2691/5, 2691/6 zu ändern.

Planungsziel ist es, auf den Grundstücken Flst.Nrn. 2687/4 und 2687/6 ein weiteres Baufenster für die Errichtung eines Einfamilienhauses auszuweisen. Die Erschließung soll über die Grundstücke Flst.Nrn.: 2691/5 und 2691/6 erfolgen.

Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan „Waldstraße 1“ sowie die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Waldstraße 1“ lassen eine Bebauung auf den Grundstücken Flst.Nrn. 2687/7 und 2687/6 nicht zu, weshalb eine Änderung notwendig ist.

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Ortslage Bruchweiler-Bärenbach, sind die Grundstücke Flst.Nrn. 2687/4, 2687/6, 2691/5, 2691/6 als „Wohnbaufläche“ (W), gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO festgesetzt. Somit ist § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) Rechnung getragen.

Aufgrund des angespannten Grundstücks- und Wohnungsmarktes ist es im Interesse der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach, potentielle Flächen im Innenbereich nachzuverdichten, was dem Ziel „Z 31“ des Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) gerecht wird und somit auch der Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB entspricht.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
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Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 19.07.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.09.2021, Beschluss über den Entwurf der Planung
  • 20.09.2021, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 26.11.2021 - 31.12.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 02.03.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 31.03.2022, Veröffentlichung im Amtsblatt

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge