Mit Schreiben vom 15.02.2021 beantragt das Hotel Felsenland die Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Klamm der Stadt Dahn.
Planungsziel ist es, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass im südwestlichen Bereich des Gebäudekomplexes ein Außenpool mit integriertem Sonnendeck errichtet werden kann.
Aufgrund der derzeit, in der 7. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Klamm, festgesetzten Baugrenze, kann eine Baugenehmigung für das Vorhaben nicht in Aussicht gestellt werden.
Wahl des Verfahrens
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Klamm die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gemäß § 13 BauGB ein vereinfachtes Verfahren zu Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt.
Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die 8. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Klamm sprechen, sind derzeit nicht erkennbar. Insoweit ist die 8. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Klamm durch die Stadt Dahn, insbesondere aus privaten Belangen des Hotel Felsenland aber auch aus öffentlichen Belangen gerechtfertigt.