Die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach ein Ärztezentrum für die hausärztliche Versorgung errichtet werden kann.
Das geplante Vorhaben soll im Bereich der momentan nicht bebauten Grundstücksfläche im südlichen Teil des Spießwiesenparks, verwirklicht werden.
Hierzu ist des notwendig, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, im Bereich der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach, fortzuschreiben.
Ziel und Zweck der Planung ist es, das bestehenden Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Beherbergung / soziale und kulturelle Zwecke zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ärztliche Grundversorgung und dieser nahstehenden Dienstleistungen umzuwidmen.
Nach erfolgreicher Änderung des Flächennutzungsplans kann die Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach den hierfür notwendigen Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) entwickeln.
Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, im Bereich der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach sprechen, sind derzeit nicht erkennbar. Insoweit ist die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland insbesondere aus öffentlichen Belangen gerechtfertigt.