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Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

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Flächennutzungsplan
17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland im Bereich der Ortsgemeinde Schönau

Ziel und Zweck der Planung ist es, aus den im Flächennutzungsplan festgesetzten Wiesen- und Waldflächen, sowie der festgesetzten Wohnbaufläche eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Touristische Nutzung“ auszuweisen.

Die Antragsteller planen, auf diesem Gebiet bauliche Anlagen für ein Ferien- und Freizeitangebot, im Bereich Ferien auf dem Bauernhof, Wander- bzw. Randwanderurlaub, Wanderreiten (auch grenzüberschreitend), zu errichten.

Da sich der Bebauungsplan nicht vollumfänglich aus dem Flächennutzugsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland entwickelt, muss dieser fortgeschrieben werden, damit § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) Rechnung getragen wird.

Ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt bei der Ortsgemeinde Schönau bereits vor.

Alternative Standorte wurden im Rahmen einer Vorprüfung nicht in Erwägung gezogen da sich der geplante Betrieb um die bereits bestehende „Hofstelle“ entwickeln soll. Sämtliche Grundstücke, bis auf das Grundstück Flst.Nr. 1477 (Straßengrundstück der Ortsgemeinde Schönau) sowie das Grundstück Flst.Nr. 1219/1 (Verwandtschaft zum Antragsteller) sind bereits jetzt in Eigentum der Antragsteller.

Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Dahner Felsenland sprechen, sind derzeit nicht erkennbar.

Insoweit ist die 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, im Bereich der Ortsgemeinde Schönau, insbesondere aus privaten Belangen der Antragsteller aber auch aus öffentlichen Belangen, zur Schaffung weiterer touristischen Angebote, gerechtfertigt.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
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Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 08.10.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.06.2021, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
  • 20.08.2021 - 21.09.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge