Die Stadt Dahn beabsichtigt, auf Antrag eines privaten Investors den Bebauungsplan Ludwigstraße der Stadt Dahn zu ändern.
Planungsziel ist es, das bestehende Fabrikgebäude, dass sich derzeit im Zerfall befindet, zu beseitigen und an der Stelle zwei Doppelhäuser mit je einer Wohneinheit pro Doppelhaus zu errichten. Somit wird ein seit Jahren bestehender städtebaulicher Missstand beseitigt.
Da die geplanten Doppelhäuser nicht direkt an die Sportplatzstraße angebaut werden sollen, ist weiterhin beabsichtigt, die festgesetzte Baulinie in eine Baugrenze umzuwandeln, damit die geplanten Wohngebäude als freistehende Wohngebäude wahrgenommen werden können.
Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Änderung des Bebauungsplanes Ludwigstraße sprechen, sind derzeit nicht erkennbar. Insoweit ist die Änderung des Bebauungsplanes Ludwigstraße durch die Stadt Dahn, insbesondere aus privaten Belangen des Investors aber auch aus öffentlichen Belangen gerechtfertigt.
Wahl des Verfahrens:
Die Änderung des Bebauungsplanes Ludwigstraße der Stadt Dahn dient der Nachverdichtung eines rechtverbindlichen innerörtlichen Bebauungsplanes, der in direkter Umgebung bereits vorhandener Besiedlung und bereits vorhandener Erschließung aufgestellt wird. Somit kann ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird daher abgesehen.