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Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

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Bebauungsplan
DAH_033 Industriegebiet Reichenbach - 3. Bauabschnitt

Die Firma Metz GmbH Erd- und Straßenbau aus Dahn, hat einen Antrag auf die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des Industriegebietes Dahn-Reichenbach gestellt.

Von der Planung sind folgende Grundstücke betroffen: Flst.Nrn.: 2844, 2844/2, 2863/1, 2937.

Die Grundstücke Flst.Nrn. 2844 2844/2 und 2937 befinden sich im Eigentum des Antragstellers. Das Grundstück Flst.Nr. 2863/1 befindet sich im Eigentum der Stadt Dahn.

Ziel und Zweck der Planung wird sein, die Grundstücke Flst.Nr. 2844, 2844/ und 2937 als überbaubare Grundstücksflächen auszuweisen um hier die Herstellung eines Lagerplatzes für unbelastetes Baumaterial (Fräsgut, Bauschutt u.ä.) mit mobiler Recyclinganlage zu ermöglichen, ein entsprechender Antrag nach dem BImSchG liegt der Kreisverwaltung Südwestpfalz bereits vor. Eine Genehmigung kann jedoch nur dann in Aussicht stellen, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen worden sind.

Auf dem Grundstück der Stadt Dahn mit der Flst.Nr. 2863/1 soll die verkehrsrechtliche Erschließung der jetzigen Erweiterung des Industriegebietes Dahn-Reichenbach ermöglicht werden. Diese soll planerisch so gestaltet werden, dass einer späteren Erweiterung des Industriegebietes in westlicher Richtung aus verkehrstechnischer Sicht nichts im Wege steht.

Die zu überplanenden Grundstücke sind im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland bereits als Industriefläche ausgewiesen. Somit ist § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen, eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Städtebauliche Bedenken oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Reichenbach - 3. Bauabschnitt“ sprechen, sind derzeit nicht erkennbar. Insoweit ist die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Reichenbach - 3. Bauabschnitt“ insbesondere aus privaten Belangen der Firma Metz GmbH Erd- und Straßenbau aber auch aus öffentlichen Belangen gerechtfertigt. Mit der Legalisierung der bereits teilweise verwirklichten Nutzung wird die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gefestigt und vorhandene Arbeitsplätze werden gesichert.

Digitalisierungsgrundlage: dgk5
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Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 23.04.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.04.2018, Beschluss über den Entwurf der Planung
  • 01.06.2018 - 02.07.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 12.09.2019, Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 12.09.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 01.11.2019 - 06.12.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.04.2020, Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
  • 05.06.2020 - 22.06.2020, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 30.09.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge