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Gemeindeplanung im Dahner Felsenland

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Bebauungsplan
DAH_034 Pirminiusstraße

Um mittelfristig in der Stadt Dahn bezahlbares Bauland zu schaffen, hat die Stadt Dahn Überlegungen angestellt, weitere stadteigene Grundstücke zur Ausweisung von Bauland zu überplanen.

An der Erforderlichkeit zur Ausweisung weiterer Neubauflächen in der Stadt Dahn hat sich seit der Ursprünglichen Planungen zum Neubaugebiet „Schafwögel / Gerstel V“ nichts geändert und besteht weiterhin fort.

Durch die Ausweisung einer Baufläche im Bereich der Pirminiusstraße soll einer bestehenden unverändert hohen Nachfrage nach Bauplätzen für den Eigenheimbau mittelfristig Rechnung getragen werden, da davon auszugehen ist, dass das Baugebiet „Gerstel V“ zur Befriedigung dieses Wohnraumbedarfs nicht ausreichen wird. Daher soll das Baugebiet Pirminiusstraße durch die Stadt Dahn parallel zum Neubaugebiet „Gerstel V“ entwickelt werden, um weitere stadteigene Grundstücke auf dem Wohnungsmarkt anbieten und damit die Nachfrage abdecken zu können. Wegen den Eigentumsverhältnissen, aber auch wegen der naturräumlichen Gegebenheiten ist dem Baugebiet „Pirminiusstraße“ Vorrang vor dem Gebiet des Schafwögels einzuräumen, weil bei letzterem erheblich umweltrelevante Sachverhalte bekannt sind, wo hingegen im Bereich der Pirminiusstraße weder eine Gewässernähe vorliegt noch aufgrund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung als Mähwiese von besonderen ökologischen Wertigkeiten auszugehen ist und die Erschließung bei diesem Baugebiet auch erheblich leichter und kostengünstiger zu verwirklichen ist, was sich zugunsten junger Bauwilliger sicher auch positiv auf den Verkaufspreis auswirken dürfte.

Die noch vorhandenen privaten Bauflächen stehen dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung, da die Eigentümer überwiegend nicht oder nur zu nicht erschwinglichen Bedingungen bereit sind, ihr Eigentum zu veräußern.

Digitalisierungsgrundlage: dg
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Ansprechperson

Verfahrensschritte

  • 25.09.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.04.2018, Vorentwurfsbeschluss
  • 23.04.2018, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
  • 14.12.2018 - 31.01.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 10.04.2019, Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 27.03.2020 - 18.05.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 24.06.2020, Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (2) und §4 (2)
  • 24.06.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.03.2021, Veröffentlichung im Amtsblatt
  • 11.03.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge