Planverfahren
054_aufh Aufhebung im Stadtteil Coesfeld (Aufgehobener Bebauungsplan)
Alle hier gezeigten Aufgehobene Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Martin Richter, Telefon: 02541/ 939-1302, E-Mail: martin.richter@coesfeld.de
Verfahrensschritte
- 23.04.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB