Planverfahren

003_aufh Neuordnung der Innenstadt (Aufhebung) im Stadtteil Coesfeld (Aufgehobener Bebauungsplan)

Alle hier gezeigten Aufgehobene Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Martin Richter, Telefon: 02541/ 939-1302, E-Mail: martin.richter@coesfeld.de

Verfahrensschritte

  • 11.10.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Dokumente