Bebauungsplan
99025 Bauzonen - Zusatzordnungsziffer (25)

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Die Flächen (Baugrundstücke) für den Gemeinbedarf, vorgesehen für Schulen, Kirchen u. ä., erhalten neben der Ordnungsziffer für die Grundnutzung die Zusatzordnungsziffer (25). 

Für diesen Plan gilt neben der Zusatzordnungsziffer auch eine weitere Ordnungsziffer für die Grundnutzung. 

Zudem existiert möglicherweise zusätzlich ein Fluchtlinienplan. Diese Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ansprechperson

  • Frau Dijana Mauer, Telefon: 02232/79-5150, E-Mail: dmauer@bruehl.de
  • Frau Sarah Kaiser, Telefon: 02232 79-5130, E-Mail: skaiser@bruehl.de
  • Frau Beate Müller, Telefon: 02232/79-5160, E-Mail: bmueller@bruehl.de
  • Frau Liessa Völlmecke, Telefon: 02232/79-5180, E-Mail: lvoellmecke@bruehl.de

Verfahrensschritte

  • 30.04.1964, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.07.1964 - 27.08.1964, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.12.1964, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bebauungsplan textl. FestsetzungBegründung