Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 113 "Industriegebiet In der Dollenseite", 4. ordentliche Änderung

Der seit dem 13.03.2013 rechtskräftige Bebauungsplanes Nr. 113 liegt im nordöstlichen Bereich der Briloner Kernstadt und setzt ein eingeschränktes Industriegebiet (GI b) fest, das der Unterbringung industrieller und gewerblicher Nutzungen dient.

Das von der 4. Änderung betroffene Plangebiet wurde von der Stadtverwaltung im Juni 2025 öffentlich zum Kauf angeboten. Aktuelle Anfragen von Interessenten liegen jedoch eher für kleinere Grundstücke vor (ca. 1.000 m² - 7.000 m²), so dass seitens der Stadtverwaltung eine Parzellierung in kleinere Flächen und die Schaffung eines Wendehammers angestrebt werden, um die vorliegenden Nachfragen abdecken zu können.

Zur kleinteiligeren Parzellierung des Plangebiets und inneren Erschließung soll eine neue Stichstraße mit Wendehammer errichtet und der Bereich entsprechend als Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Die Stichstraße soll von der Straße „Lange Wenden“ abgehen. Weitere Änderungen ergeben sich nicht.

Übersichtskarte_BPlan Bi Nr. 113 4.o.Ä.
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-430, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-436, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Frau Teresa Lahme, Telefon: 02961/794-433, E-Mail: t.lahme@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 25.09.2025, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.09.2025, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 25.09.2025, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger sowie der Nachbargemeinden
  • 25.09.2025, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich durch eine öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 25.09.2025, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 16.10.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
  • 16.10.2025 - 31.10.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Frist für Eingaben)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge