Bebauungsplan
Madfeld Nr. 002a "Stemmel", 2. ordentliche Änderung

Ziel des Änderungsverfahrens ist es, bereits überplante Flächen innerhalb des Siedlungsbereiches von Madfeld künftig anders nutzen zu können.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Madfeld Nr. 2 a "Stemmel" sollen folgende Vorhaben ermöglicht werden:

1. Der südwestliche Teil des Grundstücks Gemarkung Madfeld, Flur 25, Flurstück 55 soll zur Errichtung eines Einfamilienhauses baulich nutzbar gemacht werden. Dazu muss die Festsetzung der projektbezogenen "nicht überbaubaren Grundstücksfläche" zugunsten einer "überbaubaren Grundstücksfläche" im WA -Allgemeinen Wohngebiet- geändert werden. Art und Maß der baulichen Nutzung sollen sich an der angrenzenden Bebauung an der Straße "In den Höfen" orientieren; die Erschließung ist über den Wendehammer dieser Straße vorgesehen.

2. Im Bebauungsplangebiet sollen Garagen auch außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden.

3. Im Bereich der Grundstücke Gemarkung Madfeld, Flur 25, Flurstücke 80, 81 und 82 sollen die überbaubaren Flächen nach Abruch eines bestehenden Gebäudes neu festgesetzt werden. Art und Maß der baulichen Nutzung sollen sich an der benachbarten Bebauung an der Almer- und der Stemmelstraße orientieren. Erschließung, Ver- und Entsorgung erfolgen über das Flurstück 80.

4. Die für das Grundstück Gemarkung Madfeld, Flur 25, Flurstück 246 geltenden Baugrenzen zu den Straßen "Stemmelstraße“ und "Zwischen den Höfen“ sollen auf einen Abstand von 3,0 m festgetzt werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Übersichtskarte B-Plan Ma Nr. 2 a_2.o.Ä.
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-430, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-436, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-401, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 27.03.2025, Aufstellung als Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 27.03.2025, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 27.03.2025, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) gemäß §§ 13 a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 1 BauGB
  • 27.03.2025, Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen TöB gemäß § 13 a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB
  • 10.07.2025, Neuaufstellung als Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge