Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Flächennutzungsplan
Karte: Flächennutzungsplan Ortsteil Alme

In der Karte: "Flächennutzungsplan Ortsteil Alme" werden gemäß § 5 (1) BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen des Ortsteils Alme in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er ist behördenverbindlich und nicht parzellenscharf. Demgegenüber ist der Bebauungsplan der verbindliche Bauleitplan. Er ist für jedermann verbindlich und parzellenscharf. Die Karte: "Flächennutzungsplan Ortsteil Alme" hat den Stand: März 2020

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 07.12.1981, Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon

Anhänge