Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Flächennutzungsplan
Karte: Flächennutzungsplan Ortsteil Hoppecke

In der Karte: "Flächennutzungsplan Ortsteil Hoppecke" werden gemäß § 5 (1) BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen des Ortsteils Hoppecke in den Grundzügen dargestellt.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er ist behördenverbindlich und nicht parzellenscharf.Demgegenüber ist der Bebauungsplan der verbindliche Bauleitplan. Er ist für jedermann verbindlich und parzellenscharf.

Die Karte: "Flächennutzungsplan Ortsteil Hoppecke" hat den Stand: September 2004

Ansprechperson

  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 07.12.1981, Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon

Anhänge