Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 063a "Am Poppenberg-Engernweg", 1. ordentliche Änderung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 63 a "Am Poppenberg-Engernweg" verfolgte die Stadt Brilon das städtebauliche Ziel weitere Wohnbaugrundstücke im Plangebiet des B-Planes 63 a auszuweisen. Vormals war in dem Änderungsbereich in dem B-Plan zur Unterbringung eines Kindergartens eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kindergarten" festgesetzt. Da zwischenzeitlich ein neuer Kindergarten am Döselsberg errichtet wurde, zeichnete sich ein zusätzlicher Bedarf im Bebauungsplangebiet nicht mehr ab. Die Fläche für den Kindergarten wurde in Bauplätze umgewandelt.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 03.07.1996, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 13.03.2003, Rechtskraft der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge