Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 063a "Am Poppenberg-Engernweg", 1. ordentliche Änderung
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 63 a "Am Poppenberg-Engernweg" verfolgte die Stadt Brilon das städtebauliche Ziel weitere Wohnbaugrundstücke im Plangebiet des B-Planes 63 a auszuweisen. Vormals war in dem Änderungsbereich in dem B-Plan zur Unterbringung eines Kindergartens eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kindergarten" festgesetzt. Da zwischenzeitlich ein neuer Kindergarten am Döselsberg errichtet wurde, zeichnete sich ein zusätzlicher Bedarf im Bebauungsplangebiet nicht mehr ab. Die Fläche für den Kindergarten wurde in Bauplätze umgewandelt.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 03.07.1996, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 13.03.2003, Rechtskraft der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Brilon-Stadt Nr. 063a Am Poppenberg-Engernweg, 2. ordentliche Änderung
Anhänge
PlandarstellungBegründungLuftbild mit Geltungs- und ÄnderungsbereichExterne Kompensationsfläche Bi 63 a, 1. Änd.Kennblatt externe Kompensationsfläche Bi 63 a, 1. Änd.