Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 063a Am Poppenberg-Engernweg, 2. ordentliche Änderung

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 63 a "Am Poppenberg-Engernweg" verfolgt die Stadt Brilon das Ziel, einen Bauplatz in einem Wohngebiet zu erweitern. Der Bebauungsplan setzt für den Vorhabenbereich öffentliche Grünflächen – konkret einen Bolz- und einen Kinderspielplatz - fest. Für den überwiegenden Teil des Bebauungsplans Brilon-Stadt Nr. 63a „Am Poppenberg - Engernweg“ wurde ein WA – Allgemeines Wohngebiet - festgesetzt. Sowohl der Bolz- als auch der Spielplatz können bei den Planungen weiter bestehen bleiben; sie werden lediglich geringfügig verkleinert. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1.953 m². Die tatsächliche Planänderung betrifft lediglich einen Bereich von ca. 85 m².

Zur Erreichung des Planungsziels soll der rechtswirksame Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 63a "Am Poppenberg – Engernweg“ im Vorhabenbereich überplant werden. Vor dem Hintergrund der geplanten Nutzung soll auch dort ein WA – Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Frau Teresa Lahme, Telefon: 02961/794-146, E-Mail: t.lahme@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 03.07.1996, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 21.03.2024, Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 21.03.2024, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 21.03.2024, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) gemäß §§ 13 a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 1 BauGB
  • 21.03.2024, Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden u. sonstig.TöB gem. §§ 13 a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 3 BauGB u. der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 04.04.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 04.04.2024, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
  • 11.04.2024 - 26.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Frist für Eingaben)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge