Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Flächennutzungsplan
117. FNP-Änderung Brilon-Stadt, Bereich "Ehemalige Nolte-Hallen"

Die Eigentümergemeinschaft des Areals der ehemaligen Nolte Hallen beabsichtigt, das Gelände neu zu entwickeln. Die bestehenden Gebäude sind marode und sollen abgerissen werden. Den ansässigen Betrieben soll eine Möglichkeit geboten werden, in dem Areal zu verbleiben; hierzu sollen neue Gewerbehallen entstehen. Ein großer Teil der Flächen soll hingegen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Es könnten ca. 140 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern entstehen und unterschiedliche Nachfragegruppen bedienen.

Zur Realisierung des Planvorhabens ist eine Anpassung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon notwendig. Das Verfahren wird parallel zur Änderung des Regionalplanes durchgeführt --> https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg/raeumlicher-teilabschnitt-kreis-soest-und-hochsauerlandkreis/aenderungsverfahren-fuer-den-regionalplan/18-aenderung-des-regionalplanes-arnsberg-teilabschnitt-kreis

Ferner wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit dem Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 150 “Ehemalige Nolte Hallen“ qualifizierte Bauleitplanung betrieben.

Der Vorhabenbereich ist derzeit als gewerbliche Baufläche (G) und gemischte Baufläche (M) dargestellt. Im Rahmen der 117. FNP-Änderung soll eine gewerbliche Baufläche (G) in eine ca. 3,2 ha große Wohnbaufläche (W), eine ca. 2,6 ha große gemischte Baufläche (M) und eine ca. 0,1 ha große Gemeinbedarfsfläche umgewandelt werden. Weiterhin soll eine gemischte Baufläche (M) in eine ca. 0,4 ha große Gemeinbedarfsfläche und eine ca. 1,4 ha große Wohnbaufläche (W) umgewandelt werden. Konkret betroffen sind die Flurstücke 6/2, 296/21 tlw., 364, 454, 536, 582, 597 tlw., 598, 711 tlw., 720, 755 tlw., 756, 761, 788, 789, 915, 916 tlw., 958, 995, 996, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1010 tlw., 1011, 1036, 1039, 1040, 1045 tlw., 1069 tlw., 1071 tlw., 1105, 1109 tlw., 1146, 1147, 1148 der Flur 62 in der Gemarkung Brilon.

Im Zuge der Umplanung im Bereich der ehemaligen Nolte Hallen soll auch der Pflicht zur Rückentwicklung nicht umsetzbarer Reserven nachgekommen werden. Aus diesem Grund sollen eine ca. 3,6 ha große Wohnbaufläche (W) zwischen dem Burhagener Weg und der Ackerstraße und eine ca. 2,3 ha große Wohnbaufläche (W) östlich der Ackerstraße in Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden. Es handelt sich um die Flurstücke 325 tlw., 514 tlw., 786, 787, 792 tlw., 1076 tlw., 1078 tlw., 1084 tlw., 1126 tlw., 1269 tlw., 1270 tlw., 1484 tlw., 1539, 1540 tlw., 1877 tlw., 1878, 1908 tlw., 2091 tlw., 2152, 2153, 2154, 2160 tlw. der Flur 45 in der Gemarkung Brilon und die Flurstücke 168 und 447 tlw. der Flur 43 in der Gemarkung Brilon.


 

 

Übersichtsplan 117. FNPÄ
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 11.05.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.05.2023, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 11.05.2023, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
  • 11.05.2023, Beschluss zur landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 (1) und (5) LPlG

Parallelverfahren

Anhänge