Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Altenbüren Nr. 009 "Gewerbegebiet Altenbüren-Antfeld, Teilbereich A: Gewerbegebiet Altenbüren"

Die Städte Brilon und Olsberg planen, im Bereich der Fläche des ehemaligen “Interkommunalen Gewerbeparks“ ein aneinandergrenzendes Gewerbegebiet auszuweisen und zu erschließen. Auf dem Stadtgebiet von Brilon soll ein ca. 15 ha großer Bereich als gewerbliche Baufläche entwickelt werden (Teilbereich A). Unmittelbar angrenzend will die Stadt Olsberg eine Gewerbefläche mit einer Größe von ca. 10 ha installieren (Teilbereich B).

Planungsziel der Stadt Brilon ist es, zur Realisierung des Gewerbegebietes in Altenbüren westlich der Ortslage an der “Alten Heeresstraße“ einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen, der zunächst den westlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 a “Kreuzberg“ mit dem Betriebsstandort eines Industriebauunternehmens und der verkehrlichen Anbindung überplanen soll. Darüber hinaus ist eine Gebietserweiterung nach Westen bis zur Stadtgrenze und nach Norden bis zur 380-KV-Hochspannungsleitung geplant. Östlich wird der Planbereich von der BRI 29 Richtung Esshoff begrenzt; im Süden schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen mit vereinzelten Hofstellen an.

Das ca. 15 ha große Bebauungsplangebiet umfasst konkret folgende, überwiegend private Grundstücke:

Gemarkung Altenbüren, Flur 10, Flurstücke 6, 7, 10 tlw., 147, 148, 149 tlw., 150 und 153

Gemarkung Altenbüren, Flur 10, Flurstücke 110, 137, 138, 140, 141, 146 tlw. und 284 und Flur 3, Flurstücke 221 und 222 tlw. (für die Erschließungsplanung)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Altenbüren Nr. 9 “Gewerbegebiet Altenbüren-Antfeld, Teilbereich A: Gewerbegebiet Altenbüren“ soll nach der Art der baulichen Nutzung ein -GE- Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt werden.

Übersichtsplan BPlan Ab 9
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 11.05.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.05.2023, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 11.05.2023, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
  • 11.05.2023, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage des Planentwurfs mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB
  • 11.05.2023, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 17.05.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Anhänge