Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Flächennutzungsplan
115. FNP-Änderung Brilon-Stadt, Bereich "Unter der Tonne"

Aufgrund des deutlichen Bedarfs an zusätzlichen Wohneinheiten in der Briloner Kernstadt ist es Ziel des Planverfahrens, neue Wohnbauflächen im Bereich “Unter der Tonne“ zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll zur Deckung des kurzfristigen Wohnbedarfs ein Baugebiet mit einer Größe von ca. 1,15 ha ausgewiesen werden. Vorgesehen sind ca. 11 Bauplätze für Einfamilienhäuser sowie ein Baufenster zur Realisierung einer Hausgruppe mit ca. 7 Wohneinheiten.

Das Vorhabengebiet grenzt unmittelbar nördlich an das bestehende Wohngebiet “Unter der Tonne“. Im südlichen Planbereich befindet sich auf einer Anschüttung ein Bolzplatz, die restliche Fläche wird landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Nordwestlich schließen sich weitere Grünlandflächen, dahinter gewerbliche Betriebe an. Östlich des Gebietes befindet sich das Waldstück “Auf‘m Frettholz“.

Zeitgleich mit der Ausweisung des neuen Wohngebietes sollen unter Bedarfsgesichtspunkten überhängige und nicht umsetzbare Reserven an Wohnbauland auf den Ebenen des Flächennutzungs- und Regionalplans zurückentwickelt werden. Es handelt sich um Wohnbauflächen im Bereich der Ortsausgänge an der Scharfenberger und Rixener Straße, im Bereich Eichholz sowie im Bereich des Sintfeldweges. Sie sollen im Flächennutzungsplan der Stadt Brilon zukünftig als Flächen für die Landwirtschaft, bzw.  die als Mischbaufläche dargestellte Reserve am Sintfeldweg als Grünfläche dargestellt werden. Ihre Lage ergibt sich aus der “Übersichtskarte 115. FNP-Änderung Rückentwicklungsbereiche“.

Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon sollen durch die 115. Änderung wie folgt angepasst werden:

Umwandlung einer ca. 1,15 ha große “Fläche für die Landwirtschaft“ in eine ca. 0,85 ha große Wohnbaufläche und -entsprechend der bestehenden Bolzplatznutzung- in eine ca. 0,30 ha große “Grünfläche“,
Umwandlung von insgesamt ca. 1,67 ha große “Wohnbauflächen“ in “Flächen für die Landwirtschaft“ und Umwandlung einer ca. 0,96 ha große “Mischbaufläche“ in “Grünfläche“.

Parallel dazu wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 153 “Voßloh“ ein -WA- Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

 

 

Übersichtskarte_115. FNPÄ Unter der Tonne_BPlan Bi 153_Voßloh
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 15.12.2022, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG
  • 14.02.2023, Landesplanerische Stellungnahme der BezR gemäß § 34 (1) LPlG
  • 23.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
  • 23.03.2023, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage des Änderungsentwurfes mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 (1) und (5) LPlG
  • 18.04.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.04.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.04.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)

Parallelverfahren

Anhänge