Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 148 "Möhnestraße"

Ziel des Planverfahrens ist es, einem an der Möhnestraße ansässigen Unternehmen zur Standortsicherung weitere Gewerbeflächen im Anschluss an den vorhandenen Betrieb zur Verfügung zu stellen. Das Plangebiet ist westlich der B 480 an der unmittelbar östlich vorbeiführenden Knippenbergstraße gelegen. Im Süden schließt sich das gegenwärtige Firmengelände an, im Norden und Westen wird der beantragte Standort von landwirtschaftlichen Flächen und einem Unternehmen für Heizung, Sanitär und Bäderbau begrenzt.

Das ca. 7,24 ha großen Bebauungsplangebiet umfasst neben dem im Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 43 “Möhnestraße-Nehdener Weg“ als Gewerbegebiet festgesetzten Betriebsgelände die beiden nördlich angrenzenden unbeplanten und landwirtschaftlich genutzten Parzellen. Konkret handelt es sich um die Grundstücke der Gemarkung Brilon, Flur 6, Flurstücke 176/50, 146/49, 145/49, 315 und 324.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist vorgesehen, im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Brilon eine ca. 3,3 ha große “Fläche für die Landwirtschaft“ in eine gleichgroße “Gewerbliche Baufläche“ umzuwandeln. Parallel dazu soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 148 “Möhnestraße“ ein -GE- Gewerbegebiet festgesetzt werden.

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 17.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.12.2021, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 17.12.2021, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
  • 17.12.2021, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage des Planentwurfs mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB
  • 17.12.2021, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 28.12.2021, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.12.2022, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 12.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
  • 01.03.2023 - 03.04.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB (Scoping) gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 07.02.2024, Bekanntmachung der Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 13.02.2024 - 18.03.2024, Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TÖB gem. §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 15.02.2024 - 18.03.2024, Veröffentlichung des Planentwurfs mit seinen Bestandteilen und Anlagen im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge