Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 129b "Erweiterung Streitfeld"

Ziel des Planverfahrens ist es, einem an der Möhnestraße ansässigen Unternehmen zur Sicherung seines Betriebsstandortes eine zusätzliche gewerbliche Erweiterungsfläche im Bereich “Streitfeld“ zur Verfügung zu stellen. Das Plangebiet ist östlich der Möhnestraße und unmittelbar an westlich vorbeiführenden B 480 gelegen. Es befindet sich nördlich der Straße Ostring im Bereich der ehemaligen Klärteiche.

Das ca. 2,05 ha große Bebauungsplangebiet umfasst neben dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 129 a “Streitfeld“ die drei zur Betriebserweiterung vorgesehenen und nördlich angrenzenden Grundstücke (zwei davon tlw.) sowie die östlich der B 480 verlaufenden Verkehrsbegleitflächen. Konkret handelt es sich um folgende Grundstücke: Gemarkung Brilon, Flur 8, Flurstücke 142 (tlw.), 143, 144 (tlw.), 470, 487 und 492 sowie Flurstücke 354, 355, 356, 475, 476 (Verkehrsbegleitflächen).

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist vorgesehen, im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Brilon eine ca. 0,56 ha große “Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung -Abwasser-“ in eine gleichgroße “Gewerbliche Baufläche“ umzuwandeln. Parallel dazu soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 129 b “Erweiterung Streitfeld“ ein -GE- Gewerbegebiet festgesetzt werden.

Übersichtsplan BPlan Bi 129 b
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 17.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.12.2021, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 17.12.2021, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
  • 17.12.2021, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage des Planentwurfs mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB
  • 17.12.2021, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 28.12.2021, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.12.2022, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 12.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
  • 01.03.2023 - 03.04.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB (Scoping) gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 07.02.2024, Bekanntmachung der Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 13.02.2024 - 18.03.2024, Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TÖB gem. §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 15.02.2024 - 18.03.2024, Veröffentlichung des Planentwurfs mit seinen Bestandteilen und Anlagen im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge