Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Flächennutzungsplan
FNP-Berichtigung Nr. 005 im Bereich des Ortsteils Thülen, - Bereich "Östliche Erweiterung Auf'm Bruch" -

Durch die 5. Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich des Ortsteils Thülen, -Bereich “Östliche Erweiterung Auf'm Bruch“-, werden die Darstellungen

• einer ca. 1,2 ha großen “Fläche für die Landwirtschaft“ durch Umwandlung in eine “Wohnbaufläche (W)“ gleicher Größe und
• einer ca. 0,2 ha großen “Wohnbaufläche (W)“ durch die Umwandlung in eine “Gemischte Baufläche / Dorfgebiet (MD)“ gleicher Größe

ohne formelles Änderungsverfahren an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Brilon-Thülen Nr. 6 “Östliche Erweiterung Auf’m Bruch" angepasst (§ 13 a und b i.V.m. § 13 a (2) Nr. 2 BauGB).

Ziel des B-Planes Thülen Nr. 6 ist die Wohnraummobilisierung in Ortsrandlagen. Aus diesem Grund und da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt wird, konnte der Bebauungsplan trotz Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a und b BauGB aufgestellt werden.

 

Übersichtskarte 5. FNP-Berichtigung
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 18.02.2019, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG
  • 26.08.2020, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (5) LPlG
  • 05.02.2021, Bekanntmachung und Rechtsverbindlichkeit der FNP-Berichtigung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge