Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Wald Nr. 001a "Ginsterkopf", Bebauungsplan der Innenentwicklung

Ziel des Planverfahrens ist es, zur Deckung des in Brilon-Wald bestehenden Wohnbedarfes im nördlichen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Wald Nr. 1 "Ginsterkopf" sowie einem südöstlich angrenzenden Bereich kurzfristig neues Wohnbauland für ca. 5 Baugrundstücke zu entwickeln. Der Planbereich mit einer Größe von rd. 15,4 ha liegt im Ortskern von Brilon-Wald und schließt sich unmittelbar an die vorhandene Bebauung entlang der Straßen "Kirchweg" und "Am Ginsterkopf" an. Nach der Art der baulichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die nicht dem Wohnen vorbehaltenden Plangebietsflächen werden entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als Kirche, Friedhof, Grünanlage, Spiel-/Bolzplatz, Straßenverkehrs- und Wegefläche bzw. im Westen als Stadtwald und Versorgungsfläche festgeschrieben.

Mit dem Planvorhaben werden Wohnbauflächen im und um den Bereich des nicht umgesetzten Bebauungsplanes Nr. 1 an den örtlichen Bedarf angepasst und (wieder-)nutzbar gemacht sowie bestehende Nutzungen festgeschrieben und durch die Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit nachverdichtet. Daher kann der Bebauungsplan Nr. 1 a als  “Bebauungsplan der Innenentwicklung“ i.S.d. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.

Hinweis: Der Bebauungsplan Nr. 1 wird in einem parallelen Verfahren formal und in Gänze aufgehoben, da das seinerzeit angestrebte Planungsziel unter Bedarfsgesichtspunkten, aber auch aufgrund der aufwändigen und kostenintensiven Erschließungsmaßnahmen heute nicht mehr begründbar ist. 

Übersichtsplan BiW 1a "Ginsterkopf"
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 06.12.2019, Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 06.12.2019, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 06.12.2019, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) gemäß §§ 13 a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 1 BauGB
  • 06.12.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 13 a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) BauGB
  • 06.12.2019, Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen TöB gemäß § 13 a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB
  • 18.02.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 18.02.2020, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.02.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge