Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 036 "GI-Gebiet Nehdener Weg", 2. ordentliche Änderung

Ende der 1980er-Jahre / Anfang der 1990er-Jahre hatte die Firma Alno Küchenmöbelwerke mit Sitz in Pfullendorf in Brilon die Tochterfirma Impuls gegründet und entschieden ein Küchenmöbelmontagewerk zu errichten.

Ziel der 2. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 36 war es im westlichen Teilbereich "Hinterm Gallberg" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Küchenmöbelmontagewerks zu schaffen. Hierzu wurden im westlichen Geltungsbereich die Festsetzungen der Verkehrsflächen und der Bauweise, Baugrenzen, überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen angepasst. Der festgesetzte Wirtschaftsweg entlang der westlichen Plangebietsgrenze sowie der Wirtschaftsweg zur inneren Erschließungsstraße entfielen. Außerdem wurde die Führung der inneren Erschließung so geändert, dass Richtung Westen eine Verbindung zum angrenzenden Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 92 "Gallberg" sowie eine spätere Anbindung an die Bundesstraße B 7 im Bereich der Kläranlage des Ruhrverbandes ermöglicht wurde. 

Übersichtsplan BPl Bi 36, 2. o.Ä.
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 24.04.1992, Rechtskraft der 2. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge