Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 036 "GI-Gebiet Nehdener Weg", 3. vereinfachte Änderung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 36 "GI-Gebiet Nehdener Weg", der erstmals am 10.12.1975 Rechtskraft erlangte, hatte den Zweck, nordöstlich der Kernstadt neue industrielle Flächen für produzierendes Gewerbe zu erschließen. Der Bebauungsplan wurde mit der 1. ordentlichen Änderung (Rechtskraft: 30.08.1985) und der 2. ordentlichen Änderung (Rechtskraft: 24.04.1992) in Teilbereichen geändert bzw. durch neue Pläne überplant.

Ziel der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 36 "GI-Gebiet Nehdener Weg" war lediglich der Austausch der im Plan noch gültigen BauNVO 1968 durch die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990.  In den nicht durch anderen Planungen überplanten Bereichen ermöglichte die alte BauNVO von 1968 im § 11 Abs. 3 - großflächiger Einzelhandel - die Ansiedlung von großen Einzelhandelsbetrieben. In diesem Bereich sind Großflächige Einzelhandelsbetriebe aber städtebaulich nicht integriert und gefährden den Facheinzelhandel in der Innenstadt. 

Zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplanes und zum Schutz der Innenstadt wurde die BauNVO an die aktuelle Fassung angepasst.

Zudem wurde mit der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes in Planwerk und Begründung ein Hinweis zu Altablagerungen und Altstandorten aufgenommen.  

 

 

 

 

 

Übersichtsplan BPl Bi 36, 3. v.Ä.
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 28.11.2003, Rechtskraft der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge