Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 061 "Kurgebiet" (Bereich Krankenhaus)

Gemäß Erlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NW vom 23.08.1974 - AZ.: VI B 3-56.01.91- über die staatliche Anerkennung als Luftkurort war die Stadt Brilon gehalten, für das Kurgebiet flächendeckende Bebauungspläne aufzustellen. Seit Inkrafttreten der Kurorteverordnung NW vom 20.04.1978 waren die Planaufstellungen zwingend geworden.

In den Jahren 1979 bis 1982 war es Ziel der Bebauungsplanaufstellung Brilon-Stadt Nr. 61 "Kurgebiet" (Bereich Krankenhaus) für ein ca. 12,4 ha großes Plangebiet östlich des Wohnbereiches "In der Helle" / "Hellenteich" und zwischen der "Hoppecker Straße", dem Krankenhaus und dem Kurpark Planungsrecht zu schaffen und damit der Entwicklung Brilons als staatlich anerkannter Luftkurort i.S.d Kurorteverordnung NW vom 20.04.1978 zu dienen.

Der Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 61 "Kurgebiet" (Bereich Krankenhaus) wurde durch den Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 120 "Erweiterung Krankenhaus" überplant.

 

 

Übersichtsplan BPl Bi 61
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 09.11.1982, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge