Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Scharfenberg Nr. 001 "Auf'm Ufer", 1. Änderung

Durch den Bebauungsplan Scharfenberg Nr. 1 'Auf'm Ufer' wurde mit Rechtskraft vom 10.10.1967 Baurecht für eine westliche Erweiterung des Siedlungsbereiches geschaffen, um dem Bedarf an Bauplätzen nachzukommen.

Im Jahre 1968 wurden die festgesetzten Baulinien in Baugrenzen umgewandelt, um eine bessere Gestaltungsfreiheit zu ermöglichen.

Mit der vereinfachten Änderung vom 11.04.1991 wurden die festgesetzten Flächen für Garagenanlagen aufgehoben. Die Errichtung von Garagen ist nunmehr sowohl innerhalb, als auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

Die Stadt Brilon hat mit der 1. vereinfachten Änderung vom 12.04.1995 ein Teilstück des südlich gelegenen Weges zur Kreisstraße 57 hin in eine nicht überbaubare Grundstücksfläche umgewandelt, um die fußläufige Verbindung aufzulösen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 10.10.1967, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 15.10.1968, Rechtskraft der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 11.04.1991, Rechtskraft der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 12.04.1995, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

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