Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Hoppecke Nr. 001 "Der obere Heerbeutel", 6. vereinfachte Änderung

Ziel des seit dem 21.04.1968 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Hoppecke Nr. 1 "Der obere Heerbeutel" war es, im Südosten der Ortslage Hoppecke für ein Wohngebiet Baurecht zu schaffen.

Anlässlich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 02.12.1968) wurde 1.) der im Bebauungsplan ausgewiesene Holzabfuhrweg von 3 m auf 5 m verbreitert und 2.) ein Verbindungsweg zwischen der Haupterschließungsstraße und dem Wirtschaftsweg über das Grundstück Nr. 60 des Bebauungsplanes als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.

Im Rahmen der seit dem 10.04.1972 rechtskräftigen 2. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes wurden folgende Änderungen vorgenommen: 1.) Um freistehende Wohnhäuser mit Satteldächern bauen zu können, wurde im Bereich der für eine Reihenhausbebauung vorgesehenen Grundstücke Nr. 24, 25, 26, 27, 32, 33, 34, 35 und 62, 63, 64, 65, 66, 67 sowie im Bereich der Hausgruppe Nr. 40, 41 und 42 die festgesetzte geschlossene Bauweise in eine offene Bauweise geändert. Dementsprechend wurden die festgesetzten Baulinien um die Breite des Bauwichs verkürzt. Die festgesetzte Dachneigung wurde von 0°-5° auf 30°-35° geändert. Die Hauptfirstrichtung wurde so festgesetzt, dass die Traufen straßenseitig liegen. 2.) Im Bereich der Grundstücke Nr. 4 und 5 wurden unter Beibehaltung der festgesetzten Baulinie bei Grundstück Nr. 4 die überbaubaren Grundstücksflächen einschl. der Firstrichtung um 90° verschwenkt. 3.) Die überbaubaren Flächen der Garagenanlage neben dem Kinderspielplatz wurden so geändert, dass 13 Garagen in gestaffelter Form errichtet werden konnten.

Im Rahmen der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 07.12.1978) wurde 1.) für das Grundstück Gemarkung Hoppecke, Flur 2, Flurstück 558 anstelle der vorher festgesetzten Garagen-Bebauung eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt und 2.) wurde für das benachbarte Grundstück Gemarkung Hoppecke, Flur 2, Flurstück 443 anstelle der vorher festgesetzten Spielplatzfläche entsprechend der vorhandenen benachbarten Bebauung Wohnbebauung festgesetzt. 

Mit der seit dem 29.10.1990 rechtskräftigen 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wurde für den Bereich der Grundstücke Nr. 24-27, 32-35, 40-42 und 62-67 die Dachneigung für die überbaubaren Grundstücksflächen, für die eine eingeschossige Bebauung zulässig ist, auf 30° bis 45 ° festgesetzt. 

Ziel der seit dem 15.07.1991 rechtskräftigen 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes war es, die Sichtdreiecke im Einmündungsbereich der Straßen "Waldstraße" und "Berliner Straße" neu festzusetzen.

Ziel der seit dem 26.02.1999 rechtskräftigen 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes war es, für den Änderungsbereich der unbebauten Grundstücke der Gemarkung Hoppecke, Flur 2, Flurstücke 436, 437, 439, 441 und 442 in der Berliner Straße die ursprünglichen Festsetzungen der geschlossenen, zweigeschossigen Bauweise mit Baulinien und Baugrenzen in eine ausschließlich maximal zweigeschossige Bebauung mit Einzelhäusern zu ändern. Diese Festsetzungen ermöglichten die Errichtung einer ortstypischen Bebauung in Form von Einzelhäusern. 

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 21.04.1968, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 02.12.1968, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 10.04.1972, Rechtskraft der 2. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes
  • 07.12.1978, Rechtskraft der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 29.10.1990, Rechtskraft der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 15.07.1991, Rechtskraft der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 26.02.1999, Rechtskraft der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Anhänge