Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Bontkirchen Nr. 004a "Friedhof"

Ziel des seit dem 08.05.1993 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Bontkirchen Nr. 4 a "Friedhof" war es, in der Ortslage Bontkirchen für den Bereich des Friedhofs das in dem seit dem 12.03.1974 rechtskräftigen Bebauungsplan Brilon-Bontkirchen Nr. 4 "Friedhof" festgesetzte Friedhofsgelände, entsprechend des Anfang der 1990er-Jahre bestehenden geringeren Bedarfs der orstansässigen Bevölkerung, an Friedhofsfläche zu reduzieren.    

Zudem war es Ziel des Bebauungsplanes auf dem nun nicht mehr als Friedhofsgelände vorgesehenen Bereich die planerische Voraussetzung für die Ausweisung von zwei zusätzlichen Baugrundstücken für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen.

 

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 08.05.1993, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge