Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Bontkirchen Nr. 002 "Am Hagen", 2. vereinfachte Änderung

Ziel des seit dem 20.02.1968 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Bontkirchen Nr. 2 "Am Hagen" war es, im Süden der Ortslage Bontkirchen, im Anschluss an den Bereich des Bebauungsplanes Brilon-Bontkirchen Nr. 1 "An der Schule", Baurecht für weitere Baugrundstücke zu schaffen.  

Ziel der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 02.09.1975) war es, zur Anpassung der Erschließung und Bebaubarkeit des Grundstücks östlich des Kinderspielplatzes, die Festsetzungen für die öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung Kinderspielplatz) sowie die Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche und der Firstrichtung zu ändern. Zudem war östlich dieses Baugrundstücks die Planung von Gemeinschaftsgaragen erforderlich.

Ziel der seit dem 07.09.1984 rechtskräftigen 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes war es, für die Grundstückseigentümer den damaligen Wohn- und Bauverhältnissen entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen, indem im gesamten Bebauungsplanbereich die überbaubaren Flächen auf jedem einzelnen Grundstück erweitert wurden.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 20.02.1968, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 02.09.1975, Rechtskraft der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes
  • 07.09.1984, Rechtskraft der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

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