Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Bontkirchen Nr. 001 "An der Schule", 5. vereinfachte Änderung

Ziel des seit dem 20.02.1968 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Bontkirchen Nr. 1 "An der Schule" war es, im Westen der Ortslage Bontkirchen, südlich des Friedhofes, Baurecht zu schaffen.

Anlässlich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 29.02.1972) wurde zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die Anbindung an die ehemalige Kirchstraße geringfügig nach Osten verschoben. Aus der Verschiebung resultierte eine Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche und eine neue Grundstücksaufteilung (aus drei Bauparzellen wurden zwei gebildet). 

Im Rahmen der seit dem 11.07.1972 rechtskräftigen 2. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes wurden die Festsetzungen zur Sockelhöhe aufgrund der entgegenstehenden topografischen Verhältnisse ersatzlos gestrichen, um Bauwilligen die Errichtung ihrer Bauvorhaben zu ermöglichen.

Im Rahmen der 3. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 06.02.1980) wurden die bisher festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen für den gesamten Planbereich großzügig erweitert, um Anbauten zu ermöglichen. Für Neubauten setzt die Planänderung mehrfach durchlaufende Baugrenzen ohne Berücksichtigung der Grundstücksgrenzen fest. Hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung wurde für den gesamten Planbereich (auch für das Schulgrundstück) ein -MD- Dorfgebiet mit zwei zulässigen Vollgeschossen, teils zwingend, teils als Höchstgrenze festgesetzt. Ferner wurde zur Erschließung eines neuen Bauplatzes ein Stichweg vorgesehen.

Mit der seit dem 30.08.1985 rechtskräftigen 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wurde für den gesamten Planbereich die Festsetzung der Firstrichtung aufgehoben.. 

Ziel der seit dem 06.02.1986 rechtskräftigen 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes war es, die Baugrenzen auf den Grundstücken der Gemarkung Bontkirchen, Flur 5, Flurstücke 56, 57, 71, 112, 280, 281, 282 und 283 zur Verkehrsfläche hin zu verschieben. 
 

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 20.02.1968, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 29.02.1972, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 11.07.1972, Rechtskraft der 2. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes
  • 06.02.1980, Rechtskraft der 3. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes
  • 30.08.1985, Rechtskraft der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 06.02.1986, Rechtskraft der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Anhänge