Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 098 "Industriegebiet Balgert", 1. vereinfachte Änderung

Im Jahr 1988 war es Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 98 "Industriegebiet Balgert", im Nordosten des Kernstadtgebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Spanplattenwerkes zu ermöglichen und diese städtebaulich zu ordnen.

In den Jahren 2001 und 2002 war es Ziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 98 "Industriegebiet Balgert" im nördlichen Bereich des Plangebietes alle für die Betriebserweiterung des Spanplattenwerkes erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Gegenstand der Bebauungsplanänderung war die Änderung der Fläche für Abwasserbeseitigung in ein Industriegebiet sowie bedingt durch den Neubau des Regenrückhaltebeckens die Änderung einer festgesetzten privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Hundedressurplatz" in eine Fläche für die Abwasserbeseitigung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 13.01.1989, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 11.03.2002, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Anhänge