Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 038 "Einkaufszentrum Bahnhofstraße"

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 38 "Einkaufszentrum Bahnhofstraße" war es, im Bereich der Bahnhofstraße zur Schaffung von Geschäfts- und Ladenflächen zur Verbesserung der Einkaufsqualität der Stadt für ein ca. 1,1 ha großes Plangebiet Planungsrecht zu schaffen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 30.06.1973, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge