Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Planungskonzept
Lärmaktionsplan der Stadt Brilon (Stufe 2)

Basierend auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie dienen der Lärmaktionsplan der Stadt Brilon und die ihm zugrunde liegenden Lärmkarten der Beschreibung, Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen zu verhindern und zu vermindern bzw. ihrem Entstehen vorzubeugen.

Die Lärmaktionsplanung unterscheidet zwei Untersuchungsstufen. Von der Stufe 1 war das Stadtgebiet nicht betroffen. In der Stufe 2 sind in der Stadt Brilon lediglich zwei relevante Lärmquellen zu beachten. Diese betreffen den Straßenverkehr auf der B 7 “Ostring“ und "Keffelke" im Norden von Brilon und den Verkehr auf der Ortsdurchfahrt B 7 im Ortsteil Altenbüren auf der Straße “Briloner Tor“ sowie die freie Strecke der B 7 zwischen Brilon und Altenbüren (Lederke).

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Martin Brumberg, Telefon: 02961 / 794-146, E-Mail: m.brumberg@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 20.02.2013, Beschluss zur Verfahrenseinleitung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt Brilon
  • 20.02.2013, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Brilon gemäß § 47 d (3) BImSchG i.V.m. § 3 (2) BauGB (analog)
  • 20.02.2013, Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden, TöB sowie Nachbargemeinden im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt Brilon
  • 13.03.2013, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Brilon
  • 21.03.2013 - 25.04.2013, Beteiligung der berührten Behörden, Nachbargemeinden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange am Lärmaktionsplan analog § 47 d (3) BImSchG i.V.m. §§ 4 (2), 2 (2) und 4a BauGB
  • 25.03.2013 - 25.04.2013, Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Brilon gemäß § 47 d (3) BImSchG i.V.m. § 3 (2) BauGB (analog)
  • 06.06.2013, Beschluss des Lärmaktionsplanes der Stadt Brilon in der korrigierten und zur Ratssitzung vorliegenden Fassung
  • 13.06.2013, Bekanntmachung von Beschluss und Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes der Stadt Brilon

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge