Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 074 "Kurgebiet" (Gudenhagen-Süd) (OT Gudenhagen)

Im Rahmen der staatlichen Anerkennung der Stadt Brilon als Luftkurort wurde durch den Gesetzesgeber der Stadt Brilon aufgetragen, für das anerkannte Kurgebiet flächendeckende Bebauungspläne aufzustellen. Seit Inkrafttreten der Kurorteverordnung NW vom 20.04.1978 waren diese Planaufstellungen zwingend geworden. Der Bebauungsplan 74 "Kurgebiet"(Gudenhagen-Süd) ist ein sogenannter einfacher Bebauungsplan, der die Anforderungen nach § 30 BauGB nicht erfüllt. Der Bebauungsplan dient lediglich der Sicherung der im Kurgebiet zulässigen Art der Bebauung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 31.08.1985, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

PlandarstellungBegründungLuftbild mit Geltungsbereich