Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 065 "Bereich Kalvarienberg-Ackerstraße-Am Hollemann", 3. vereinfachte Änderung

Ziel der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 65 "Bereich Kalvarienberg-Ackerstraße-Am Hollemann" war es, den vormals geplanten Wendehammer im Bereich des Wohnhauses Ackerstraße Nr. 51 in südliche Richtung um ca. 30,0 Meter in die südwestlich der Ackerstraße angrenzende Grünfläche zu verlegen. Hierzu wurde der ursprünglich ausgewiesene Wendehammer (Flurstück 473) in eine Festsetzung einer Straßenfläche und die Verlegung der Baugrenze zugunsten der Festsetzung einer überbaubaren / nicht überbaubaren Grundstücksfläche geändert.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 06.06.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge