Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 057 "Kurgebiet" ( Frankenweg und Kurpark), 1. vereinfachte Änderung

Der Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 57 "Bereich Frankenweg - Am Hellenteich und Ludwig-Wolkerstr. - Kurpark" liegt im südlichen Bereich der Kernstadt und ist seit dem 06.07.1982 rechtskräftig. Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche des städtischen Grundstücks Flur 63, Flurstück 667, die als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Straßenbegleitgrün festgesetzt ist. Ziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 57 war es, für die an den Änderungsbereich angrenzenden Reihenhäuser den Bau von Garagen zu ermöglichen. Hierzu wurde die Festsetzung Öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Straßenbegleitgrün als Fläche für Gemeinschaftsgaragen -GGa- und als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gestaltungsgrün für Gemeinschaftsgaragen festgesetzt.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 06.07.1982, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 06.02.2001, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge