Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 034 "Killingstraße", 2. vereinfachte Änderung

Der Bereich der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 34 "Killingstraße" liegt im Einmündungsbereich der "Weststraße" und der "Paulinenstraße" in die Straße "Schützengraben". Ziel dieser Bebauungsplanänderung war, die in dem Änderungsbereich als Verkehrsflächen ausgewiesenen Splissparzellen in nicht überbaubare Grundstücksflächen von zwei Wohnbaugrundstücken umzuwandeln. Nachdem die endgültige Linienführung der Straße "Schützengraben" in Verbindung mit der Errichtung des Kreisverkehrs am Finanzamt festgelegt war, wurden diese Splissparzellen als öffentliche Verkehrsflächen nicht mehr benötigt und somit konnte die Stadt Brilon einem Antrag eines Anliegers auf Erwerb dieser Splissparzellen nachkommen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 08.06.1974, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 12.05.1978, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 08.06.2001, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge