Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 072 "Petersborn", 3. vereinfachte Änderung (OT Gudenhagen)

Der Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 72 "Petersborn" erlangte erstmalig Rechtskraft am 16.07.1994. Das Ziel der damaligen Bebauungsplanaufstellung war es die bauliche Entwicklung des Ortsteils Petersborn zu steuern. Als Steuerungsinstrument bedurfte es einer verbindlichen Bauleitplanung, weil in der Vergangenheit bei der Beurteilung von Bauvorhaben häufig Probleme hinsichtlich der Gestaltung der bestehenden Gebäude und deren Erweiterungsmöglichkeiten in den Hinterbereich der überwiegend sehr tiefen Grundstücke auftraten.
Ein weiteres Planerfordernis bestand darin, für den angrenzenden südlichen Bereich von Petersborn die rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Ziel der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Petersborn" ist es, im Änderungsbereich anstelle von zwei freien Bauplätzen drei Bauplätze auszuweisen. Des weiteren soll die sich als unpraktikal herausgestellte Festsetzung der Standort von Garagen aufgehoben werden.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 16.07.1994, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 21.09.1998, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 05.05.1999, Rechtskraft der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 08.10.2003, Rechtskraft der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Anhänge