Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 117 "Marktstraße/Marktgasse/Strackestraße"

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 117 "Marktstraße/Marktgasse/Strackestraße" ist es die planungsrechtlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung eines zentralen, innerstädtischen Bereiches von Brilon zu schaffen. Insbesondere sollte in einem durch die Abgrenzung des Geltungsbereiches definierten Baublock dieses Gebiet als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden, in dem die geschlossene Bauweise gilt. Die geschlossene Bauweise soll hier festgesetzt werden, um eine möglichst hohe Ausnutzbarkeit der Grundstücke bei hier vorherrschenden kleinen innerstädtischen Parzellen zu erreichen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 25.08.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

PlandarstellungBegründungLuftbild Bi 117 mit Geltungsbereich