Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 123 "Industriegebiet Balgert", 1. ordentliche Änderung

Mit der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 123 "Industriegebiet Balgert" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die im Süden des Plangebietes bestehende Einmündung, welche im Bebauungsplan 123 als Notzufahrt für die Feuerwehr festgesetzt wurde, zu einer Werkszufahrt zu ertüchtigen.
Im Zuge der Errichtung und Inbetriebnahme des Sägerwerks der Fa. Egger wurde deutlich, dass längerfristig bei der Gesamtmenge der An- und Auslieferungen eine zusätzliche Ein- und Ausfahrt für die Anlieferung des Rundholzes logistisch und verkehrstechnisch für den Produktionsstandort von großem Vorteil ist. Die 1. ordentliche Änderung des Bebauungsplanes 123 "Industriegebiet Balgert" hat das Ziel, eine Anpassung der Festsetzungen an diese Bedingungen zu schaffen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 28.01.2009, Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
  • 04.02.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge