Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Satzung
Rixen, 1. Außenbereichssatzung

Die Stadt Brilon verfolgte im Ortsteil Rixen mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB das städtebauliche Ziel, räumlich abgegrenzte Bereiche festzulegen und dadurch einen Geltungsbereich zu definieren, in dem Wohnzwecken dienende Vorhaben im Außenbereich unter gewissen Voraussetzungen (vgl. § 35 Abs. 6 BauGB) zulässig sind.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 29.09.1999, Rechtskraft

Anhänge