Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Satzung
Bontkirchen, 1. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Durch die Aufstellung der Satzung über die Festlegung der Grenzen und die erweiterte Abrundung des Ortsteils Brilon-Bontkirchen unter Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGB-MaßnahmenG verfolgte die Stadt Brilon das städtebauliche Ziel, die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brilon-Bontkirchen zu definieren.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 17.04.1997, Rechtskraft

Anhänge

PlandarstellungÜbersichtsplanSatzung und Landschaftspflegerischer ErläuterungsberichtLuftbild mit Geltungsbereich