Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet Braunschweigs
Der Flächennutzungsplan (FNP) steuert die Entwicklung von Baugebieten und anderen Flächennutzungen im gesamten Stadtgebiet in den Grundzügen, vgl. §§ 5 ff BauGB. Die Neuaufstellung ist erforderlich, weil der bestehende FNP aus dem Jahre 1979 stammt und angepasst werden muss an neue Bedarfsprognosen besonders zu Wohnen und Gewerbe sowie an neue Ziele von Stadtentwicklung und Klimaschutz.